04 April 2016 Waffenverleih nur mit WBK und gesicherter Aufbewahrung
Was ist zu beachten beim Verleih von Waffen
Widerruf der Waffenbesitzkarte, weil formale Mitgliedschaft im Schützenverein kein Bedürfnis für Waffenbesitz belegt
Zu Beachten ist, dass der Inhalt dieser Nachricht nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung galt, etwaige Einsprüche oder revidierte Rechtssprechungen sind hier nicht berücksichtigt.